Ausbildung5

Atemschutzlehrgang

 

Beschreibung

   

Teilnahmevoraussetzungen 

lehrgang atemschutzDie Atemschutzausbildung ist der zweite Lehrgang nach der Grundausbildung. Sie ist obligatorisch für jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Mülheim an der Ruhr.

Auch wenn ein Mitglied vom Amtsarzt keine Tauglichkeit für das Tragen von umluftunabhängigem Atemschutz (G26.3), sondern nur für das Tragen von Filtergeräten (G26.2) bekommen hat, durchläuft im Normalfall jeder die Atemschutzausbildung. Auf diese Weise muss jemand, der erst später die G26.3 Tauglichkeit vom Arzt bescheinigt bekommt lediglich einige Durchgänge durch die Atemschutzübungsstrecke absolvieren und kann dann direkt als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden.

Die Atemschutzausbildung umfasst in Theorie und Praxis unter anderem den Umgang mit Atemschutzgeräten, das Absuchen von (verrauchten) Räumen und korrekte Vorgehensweise bei der Brandbekämpfung unter Atemschutz.

Für voll atemschutztaugliche Kameradinnen und Kameraden erfolgt nach der Atemschutzausbildung noch eine sogenannte Heißausbildung. 

 
  • Abgeschlossene Truppmannausbildung
  • Abgeschlossener Sprechfunkerlehrgang
  • Gültige ärztliche Untersuchung nach G26.2 oder G26.3