Grundlehrgang (F I)
Beschreibung:
Der Grundlehrgang ist der erste Lehrgang innerhalb der eigenen Feuerwehrkarriere. Er muss verpflichtend innerhalb von maximal 3 Jahren nach Eintritt in den aktiven Dienst absolviert werden. Dies ist der einzige Pflichtlehrgang in der Freiwilligen Feuerwehr Mülheim an der Ruhr und umfasst die Grundlagen des Feuerwehrdienstes. Aufgeteilt ist der Grundlehrgang in vier Module mit einer jeweiligen Länge von etwa drei bis vier Wochen. Die Lehrgangstermine sind gewöhnlich dienstag abends 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Zwischen den einzelnen Modulen gibt es jeweils eine kurze Pause innerhalb des Lehrgangs. Insgesamt umfasst die Grundausbildung etwa 160 Stunden. Der Lehrgang findet gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Oberhausen in Mülheim und Oberhausen statt.
Inhalte des Lehrgangs sind unter anderem Erste Hilfe, Rechtsgrundlagen des BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz), Knoten und Stiche, Grundlagen Löscheinsatz und technische Hilfeleistung sowie Fahrzeug- und Gerätekunde.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Mülheim an der Ruhr
- Mindestalter 18 Jahre
Truppführerlehrgang (F II)
Beschreibung:
Im Truppführerlehrgang wird das erlernte Wissen aus dem Grundlehrgang weiter vertieft und der Teilnehmer in den im Grundlehrgang behandelten Bereichen noch umfassender ausgebildet.
Der Lehrgang wird alle zwei Jahre angeboten und findet wie der Grundlehrgang gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Oberhausen in Mülheim und Oberhausen statt. Er umfasst ca. 35 Stunden.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel.
Teilnahmevoraussetzungen
- Abgeschlossene Truppmannausbildung (mindestens ein Jahr)
- Abgeschlossene Atemschutzausbildung
- möglichst abgeschlossene ABC1 Ausbildung