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Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr

Im Folgenden möchten wir ihnen die Dienstgrade vorstellen, die in der Freiwilligen Feuerwehr Mülheim erreichbar sind. 

 

Schulterklappe

 

Dienstgrad

 

Voraussetzung/Qualifikation 

Mannschaftsdienstgrade (FI und F II)

Anwärter  

Feuerwehrmann-Anwärter

Feuerwehrfrau-Anwärterin

  Dienstgrad bei Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr 

Feuerwehrmann  

Feuerwehrmann

Feuerwehrfrau

  Dienstgrad nach Bestehen der Probezeit (in der Regel 6 Monate)

Oberfeuerwehrmann  

Oberfeuerwehrmann

Oberfeuerwehrfrau

  mindestens 2 Jahre Feuerwehrmann / -frau und erfolgreiche Absolvierung der Truppmannausbildung

Hauptfeuerwehrmann  

Hauptfeuerwehrmann

Hauptfeuerwehrfrau

  mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann / -frau und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr

Unterbrandmeister  

Unterbrandmeister

Unterbrandmeisterin

  mindestens Oberfeuerwehrmann / -frau und erfolgreiche Absolvierung der Truppführerausbildung


Gruppenführerdienstgrade (F III)

Brandmeister  

Brandmeister

Brandmeisterin

  mindestens 2 Jahre Unterbrandmeister/in und erfolgreiche Absolvierung des Gruppenführer-Basis Lehrgangs am Institut der Feuerwehr NRW

Oberbrandmeister  

Oberbrandmeister

Oberbrandmeisterin

  mindestens 2 Jahre Brandmeister/in und regelmäßige Teilnahme am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen

Hauptbrandmeister  

Hauptbrandmeister

Hauptbrandmeisterin

  mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister/in und regelmäßige Teilnahme am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen


Zugführerdienstgrad (F IV)

Brandinspektor  

Brandinspektor

Brandinspektorin

  mindestens Oberbrandmeister/in und erfolgreiche Absolvierung des Zugführerlehrgang am Institut der Feuerwehr NRW


Verbandsführerdienstgrade (F/B V)

Brandoberinspektor  

Brandoberinspektor

Brandoberinspektorin

  mindestens Brandinspektor/in und erfolgreiche Absolvierung des Verbandsführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr NRW

Stadtbrandinspektor  

Stadtbrandinspektor

Stadtbrandinspektorin

  mindestens Brandoberinspektor/in und erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge "Einführung in die Stabsarbeit" und "Leiter einer Feuerwehr" am Institut der Feuerwehr NRW