In Städten mit Berufsfeuerwehr setzt sich die städtische Feuerwehr aus den Sparten Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr zusammen. Der Leiter der Berufsfeuerwehr ist zugleich auch Leiter der Freiwilligen Feuerwehr. Um die Belange der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber dem Leiter der Berufsfeuerwehr zu vertreten, existiert nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die Funktion des "Sprechers der Freiwilligen Feuerwehr"
Die Aufgaben des Sprechers sind im Gesetzestext sehr offen formuliert:
Eine Freiwillige Feuerwehr, die neben einer Berufsfeuerwehr besteht, wird von der Leiterin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr geführt. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen aus ihren Reihen für die Dauer von sechs Jahren eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die die Belange der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber der Leiterin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr vertreten. Wählbar ist, wer über eine ausreichende Führungsausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr verfügt. Die Sprecherin oder der Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr ist in alle wesentlichen Entscheidungen, die ihre oder seine Aufgabe betreffen, einzubeziehen. ( §11.4 BHKG)
Wählbar für die Funktion des Sprechers sind in Mülheim aktive Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, die über einen erfolgreich absolvierten Zugführerlehrgang verfügen. Mitglieder, die seit mindestens fünf Jahren über einen gruppenführerlehrgang verfügen, können sich ebenfalls zur Wahl stellen. Bei einem Wahlerfolg ist die Zugführerqualifikation innerhalb von zwei Jahren nach der Wahl nachzuholen. Wird dies schuldhaft nicht erbracht, so kann das Amt nicht weiter ausgeübt werden und es muss eine Neuwahl erfolgen.
Nicht wählbar sind Angehörige mit Doppelmitgliedshcaft gemaß §3.3 VOFF NRW (Mitgliedschaft am Beschäftigungsort), sowie Angehörige von Jugendfeuerwehr, Ehrenabteilung, Unterstützungsabteilung und Berufsfeuerwehr.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der Sprecher der FF vom Leiter der Berufsfeuerwehr rechtzeitig und umfassend über wesentliche Sachverhalte, die den Bereich der FF berühren, zu informieren. Hierzu trifft sich der Sprecher regelmäßig mit ihm, um über aktuelle Themen zu diskutieren. Darüber hinaus hat er jederzeit ein Vorspracherecht beim Leiter der Berufsfeuerwehr.
Der Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr stellt somit ein wichtiges Bindeglied zwischen Freiwilliger Feuerwehr und Berufsfeuerwehr dar.